13. Dezember 2015

445 Verbrechen


Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir darüber Bescheid wissen.
Und es ist wichtig, dass wir verstehen, dass Merkel & Co das Recht 
verwirkt haben uns zu regieren und vor ein ordentliches Gericht 
gehören. 

Wir werden es erleben.

Jahn J Kassl


445 Verbrechen

von Dagmar Henn

Der Bundestag hat, wie erwartet, gegen das Grundgesetz und 
für den Bundeswehreinsatz „gegen den IS“ gestimmt.
Die LINKE hat leider – wieder einmal – eine weichgespülte 
Opposition gegeben, die nicht die Dinge gesagt hat, die 
hätten gesagt werden müssen.

Mit diesem Beschluss sind fast alle großen NATO-Staaten am 
syrischen Schauplatz versammelt, und nicht an der Seite des 
einzigen dort legal handelnden Staates, Russland; es reicht ein 
einzelner Zwischenfall für den Schritt in einen großen Krieg. 
Niemand, der seine fünf Sinne zusammen hat, und niemand, 
der auf die bundesdeutsche Verfassung noch einen Pfifferling 
gibt, kann eine solche Situation willentlich herbeiführen.

Als die österreichische Monarchie und das deutsche Kaiserreich 
den ersten Weltkrieg entfesselten, wollten sie eigentlich einen 
begrenzten Krieg auf dem Balkan führen. Sie bekamen mehr, 
als sie bestellt hatten. Weltkriege beginnen nicht, indem ein 
einzelner Staat erklärt, er wolle jetzt einen Weltkrieg führen.

Wenn dreißig Leute um ein offenes Pulverfass stehen, ist es 
unbedeutend, dass 29 davon nicht mit Streichhölzern spielen.
Die Gefahr einer Konfrontation mit Russland wird willentlich in 
Kauf genommen, obwohl bekannt sein muss, dass das schnell 
bis zum Atomkrieg eskalieren kann. Eine Auseinandersetzung 
mit großen Teilen der NATO wäre eine so schwerwiegende 
Bedrohung der nationalen Sicherheit Russlands, dass die 
russische Verteidigungsdoktrin auch einen Einsatz von 
Atomwaffen vorsieht. Und es gibt die deutliche russische 
Aussage, sich dann nicht mit den Handlangern aufzuhalten, 
sondern die Auftraggeber in Washington und Berlin zum Ziel 
zu nehmen.

Die syrische Regierung hat nicht um deutsche Hilfe gebeten. 
Es gibt auch keinen Beschluss des UN-Sicherheitsrats. Deshalb 
bleibt jeder Einsatz deutscher Truppen auf syrischem Gebiet, 
wie und wo auch immer, die Handlung eines Angreifers. 

Der Beschluss des Bundestags ist der Beschluss zu einem 
Angriffskrieg.

Damit verstößt er gegen einen der zentralen Grundsätze unserer 
Verfassung. Nicht zum ersten Mal, und leider haben es sich die 
Menschen dieses Landes bisher gefallen lassen, wenn ihre Verfassung
mit Füßen getreten wird. Es ist allerdings das erste Mal, dass dabei –
leichtfertig – das Schicksal unseres ganzen Landes und das Leben 
all seiner Bewohner in die Waagschale geworfen wird.

In meiner Rede auf dem Würzburger Ostermarsch dieses 
Frühjahr hatte ich zu dieser Frage Folgendes gesagt: 

Ich denke, es wird nötig, unsere Verfassung wieder 
ernst zu nehmen. Im Artikel 26 des Grundgesetzes steht:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen 

werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, 
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig. 
Das ist eine klare und deutliche Aussage. Solche Handlungen 
finden wir jeden Tag vor, wenn wir die Zeitung aufschlagen. 
Die Finanzierung des ukrainischen Bürgerkriegs ist eine solche 
Handlung, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen 
wird, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.
Das Grundgesetz wurde nicht allzu lang nach dem Ende 
eines Angriffskrieges geschrieben, der von deutschem Boden 
ausging. Es gibt keine andere Handlung, die so klar und 
eindeutig verurteilt wird; nur an dieser Stelle gibt es eigentlich 
keinen Spielraum für Interpretationen. Handlungen, die geeignet 
sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung 
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 
Punkt. Ein Angriffskrieg ist in der Sprache des Grundgesetzes 
das ultimative Verbrechen. Ein so ungeheuerliches Verbrechen, 
dass schon die Vorbereitung klar und unmissverständlich als 
Bruch der Verfassung gesehen wird.

Was bedeutet es, wenn eine Regierung an einem für das Leben
ihrer Bürger so entscheidenden Punkt wie der Frage von Krieg 
und Frieden die Verfassung bricht? Was wäre es, wenn die Bundesregierung eines Tages erklärt, sie schickt Truppen in 
die Ukraine? Sie würde auf solch gravierende Weise gegen 
die Verfassung verstoßen, dass sie sie tatsächlich außer Kraft
setzt. Sie beseitigt sie. Und für solche Fälle lässt sich im 
Grundgesetz auch etwas finden. Der Artikel 20, Absatz 4. 
Da steht nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese 
Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht 
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das ist, so verblüffend es klingt, das Recht jeder und jedes
Einzelnen. Das Recht zum Widerstand. Und, wohlgemerkt, 
dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn andere 
Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung 
„im Rahmen geltender Gesetze“.

Brecht schrieb im Jahre 1951: „Das große Karthago führte 
drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach 
dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten 
war es nicht mehr aufzufinden.“ 

Wir alle wissen, wie es enden kann, wenn an der 
Kriegsschraube weiter gedreht wird. Ich denke, 
wir müssen alle, jede, jeder einzelne, anfangen, 
darüber nachzudenken, wo und wie wir Sand 
ins Getriebe streuen können. Kriege werden nicht nur 
mit Soldaten geführt. Sie brauchen Buchhalterinnen und Lastwagenfahrer, sie brauchen Züge und Straßen, sie 
brauchen Telefone und Stromnetze. Sie brauchen eine 
ungeheure Zahl an Menschen, die willig kooperieren. 
Dazu, und zu nichts anderem, dient die Propaganda, 
mit der man uns Tag für Tag beschallt. Wir müssen uns 
daran erinnern, dass wir die Macht haben, diese Kooperation 
zu verweigern. Und dass uns unsere Verfassung das Recht 
gibt, zu widerstehen. 

Die Bundesregierung hat mit ihrer Forderung nach einem deutschen 
Einsatz in Syrien das Grundgesetz außer Kraft gesetzt und damit jede Legitimation verloren. Der Bundestag hat, statt sie in die Schranken 
zu weisen oder gleich abzusetzen, wie es seine verfassungsmäßige 
Aufgabe gewesen wäre, eilfertig dieser Forderung stattgegeben.
Die politische Führung dieses Landes hat mit dieser Entscheidung 
bewiesen, dass sie nicht im Stande oder nicht Willens ist, „das 
Wohl des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm zu 
wenden“, worauf sich jedes Regierungsmitglied im Amtseid verpflichtet 
hat. Stattdessen ist sie bereit, ihm den größten denkbaren Schaden 
zuzufügen. Im Interesse einer Handvoll Konzerne und im Gefolge 
blindwütiger Kriegstreiber sind sie bereit, Deutschland ein drittes 
Mal zum Aggressor werden zu lassen, ungeachtet des enormen 
Preises, den wir, nicht sie, dafür womöglich werden bezahlen müssen.

Das Verbrechen, das hier begangen wurde, die 445-fache Beteiligung 
an der Vorbereitung eines Angriffskrieges, richtet sich gegen uns alle. 
Wer daran mitwirkt, macht sich mit schuldig. Wer schweigend beiseite 
steht, setzt unser aller Zukunft aufs Spiel.

Sie haben das Recht verwirkt, für dieses Land zu sprechen. 
Sie haben das Recht verwirkt, für dieses Land zu handeln. 
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Quelle: http://vineyardsaker.de/analyse/445-verbrechen/ 

Putin ante portas-Willy Wimmer

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