Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir darüber Bescheid wissen.
Und es ist wichtig, dass wir verstehen, dass Merkel & Co das Recht
verwirkt haben uns zu regieren und vor ein ordentliches Gericht
gehören.
verwirkt haben uns zu regieren und vor ein ordentliches Gericht
gehören.
Wir werden es erleben.
Jahn J Kassl
445
Verbrechen
von Dagmar Henn
von Dagmar Henn
Der Bundestag hat, wie erwartet, gegen das Grundgesetz und
für den
Bundeswehreinsatz „gegen den IS“ gestimmt.
Die LINKE
hat leider – wieder einmal – eine weichgespülte
Opposition gegeben, die nicht
die Dinge gesagt hat, die
hätten gesagt werden müssen.
Mit diesem
Beschluss sind fast alle großen NATO-Staaten am
syrischen Schauplatz
versammelt, und nicht an der Seite des
einzigen dort legal handelnden Staates,
Russland; es reicht ein
einzelner Zwischenfall für den Schritt in einen großen
Krieg.
Niemand, der seine fünf Sinne zusammen hat, und niemand,
der auf die
bundesdeutsche Verfassung noch einen Pfifferling
gibt, kann eine solche
Situation willentlich herbeiführen.
Als die
österreichische Monarchie und das deutsche Kaiserreich
den ersten Weltkrieg
entfesselten, wollten sie eigentlich einen
begrenzten Krieg auf dem Balkan
führen. Sie bekamen mehr,
als sie bestellt hatten. Weltkriege beginnen nicht,
indem ein
einzelner Staat erklärt, er wolle jetzt einen Weltkrieg führen.
Wenn dreißig
Leute um ein offenes Pulverfass stehen, ist es
unbedeutend, dass 29 davon nicht
mit Streichhölzern spielen.
Die Gefahr
einer Konfrontation mit Russland wird willentlich in
Kauf genommen, obwohl
bekannt sein muss, dass das schnell
bis zum Atomkrieg eskalieren kann. Eine
Auseinandersetzung
mit großen Teilen der NATO wäre eine so schwerwiegende
Bedrohung der nationalen Sicherheit Russlands, dass die
russische
Verteidigungsdoktrin auch einen Einsatz von
Atomwaffen vorsieht. Und es gibt
die deutliche russische
Aussage, sich dann nicht mit den Handlangern
aufzuhalten,
sondern die Auftraggeber in Washington und Berlin zum Ziel
zu
nehmen.
Die syrische
Regierung hat nicht um deutsche Hilfe gebeten.
Es gibt auch keinen Beschluss
des UN-Sicherheitsrats. Deshalb
bleibt jeder Einsatz deutscher Truppen auf
syrischem Gebiet,
wie und wo auch immer, die Handlung eines Angreifers.
Der
Beschluss des Bundestags ist der Beschluss zu einem
Angriffskrieg.
Damit
verstößt er gegen einen der zentralen Grundsätze unserer
Verfassung. Nicht zum
ersten Mal, und leider haben es sich die
Menschen dieses Landes bisher gefallen
lassen, wenn ihre Verfassung
mit Füßen getreten wird. Es ist allerdings das
erste Mal, dass dabei –
leichtfertig – das Schicksal unseres ganzen Landes und
das Leben
all seiner Bewohner in die Waagschale geworfen wird.
In meiner
Rede auf dem Würzburger Ostermarsch dieses
Frühjahr hatte ich zu dieser Frage
Folgendes gesagt:
Ich denke,
es wird nötig, unsere Verfassung wieder
ernst zu nehmen. Im Artikel 26 des
Grundgesetzes steht:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig.
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig.
Das ist eine
klare und deutliche Aussage. Solche Handlungen
finden wir jeden Tag vor, wenn
wir die Zeitung aufschlagen.
Die Finanzierung des ukrainischen Bürgerkriegs ist
eine solche
Handlung, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen
Handlung, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen
wird, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.
Das
Grundgesetz wurde nicht allzu lang nach dem Ende
eines Angriffskrieges
geschrieben, der von deutschem Boden
ausging. Es gibt keine andere Handlung,
die so klar und
eindeutig verurteilt wird; nur an dieser Stelle gibt es
eigentlich
keinen Spielraum für Interpretationen. Handlungen, die geeignet
sind
und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker
zu stören, insbesondere die Führung
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig.
Punkt. Ein Angriffskrieg ist in der Sprache des
Grundgesetzes
das ultimative Verbrechen. Ein so ungeheuerliches Verbrechen,
dass schon die Vorbereitung klar und unmissverständlich als
Bruch der
Verfassung gesehen wird.
Was bedeutet
es, wenn eine Regierung an einem für das Leben
ihrer Bürger so entscheidenden
Punkt wie der Frage von Krieg
und Frieden die Verfassung bricht? Was wäre es,
wenn die Bundesregierung eines Tages erklärt, sie schickt Truppen in
die
Ukraine? Sie würde auf solch gravierende Weise gegen
die Verfassung verstoßen,
dass sie sie tatsächlich außer Kraft
setzt. Sie beseitigt sie. Und für solche
Fälle lässt sich im
Grundgesetz auch etwas finden. Der Artikel 20, Absatz 4.
Da
steht nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese
Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.
Das ist, so
verblüffend es klingt, das Recht jeder und jedes
Einzelnen. Das Recht zum
Widerstand. Und, wohlgemerkt,
dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn
andere
Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung
„im
Rahmen geltender Gesetze“.
Brecht
schrieb im Jahre 1951: „Das große Karthago führte
drei Kriege. Nach dem ersten
war es noch mächtig. Nach
dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten
war es nicht mehr aufzufinden.“
Wir alle wissen, wie es enden kann, wenn an der
Kriegsschraube weiter gedreht wird. Ich denke,
wir müssen alle, jede, jeder einzelne, anfangen,
darüber nachzudenken, wo und wie wir Sand
Kriegsschraube weiter gedreht wird. Ich denke,
wir müssen alle, jede, jeder einzelne, anfangen,
darüber nachzudenken, wo und wie wir Sand
ins Getriebe
streuen können. Kriege werden nicht nur
mit Soldaten geführt. Sie brauchen
Buchhalterinnen und Lastwagenfahrer, sie brauchen Züge und Straßen, sie
brauchen Telefone und Stromnetze. Sie brauchen eine
ungeheure Zahl an Menschen,
die willig kooperieren.
Dazu, und zu nichts anderem, dient die Propaganda,
mit
der man uns Tag für Tag beschallt. Wir müssen uns
daran erinnern, dass wir die
Macht haben, diese Kooperation
zu verweigern. Und dass uns unsere Verfassung
das Recht
gibt, zu widerstehen.
Die
Bundesregierung hat mit ihrer Forderung nach einem deutschen
Einsatz in Syrien
das Grundgesetz außer Kraft gesetzt und damit jede Legitimation verloren. Der
Bundestag hat, statt sie in die Schranken
zu weisen oder gleich abzusetzen, wie
es seine verfassungsmäßige
Aufgabe gewesen wäre, eilfertig dieser Forderung
stattgegeben.
Die
politische Führung dieses Landes hat mit dieser Entscheidung
bewiesen, dass sie
nicht im Stande oder nicht Willens ist, „das
Wohl des deutschen Volkes zu
mehren und Schaden von ihm zu
wenden“, worauf sich jedes Regierungsmitglied im
Amtseid verpflichtet
hat. Stattdessen ist sie bereit, ihm den größten denkbaren
Schaden
zuzufügen. Im Interesse einer Handvoll Konzerne und im Gefolge
blindwütiger Kriegstreiber sind sie bereit, Deutschland ein drittes
Mal zum
Aggressor werden zu lassen, ungeachtet des enormen
Preises, den wir, nicht sie,
dafür womöglich werden bezahlen müssen.
Das
Verbrechen, das hier begangen wurde, die 445-fache Beteiligung
an der
Vorbereitung eines Angriffskrieges, richtet sich gegen uns alle.
Wer daran
mitwirkt, macht sich mit schuldig. Wer schweigend beiseite
steht, setzt unser
aller Zukunft aufs Spiel.
Sie haben
das Recht verwirkt, für dieses Land zu sprechen.
Sie haben das Recht verwirkt,
für dieses Land zu handeln.
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Quelle: http://vineyardsaker.de/analyse/445-verbrechen/
Putin ante portas-Willy Wimmer
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